Kostenübernahme

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Akupunkturbehandlung bei chronischen! Lendenwirbelsäulenschmerzen sowie bei einer Behandlung wegen Kniegelenksarthrose. Die Kostenübernahme erfolgt allerdings nur, wenn die Akupunkturbehandlung von einem Arzt bzw. einer Ärztin durchgeführt wird, welche(r) eine besondere Ermächtigung zur Abrechnung der Behandlung erhalten hat. Ein Arzt, bzw. eine Ärztin erhält diese nur, wenn er eine mehrjährige Akupunkturausbildung, eine Ausbildung in Psychosomatischer Medizin und eine Ausbildung in Spezieller Schmerztherapie durchlaufen hat.

 

 

Die Kosten für eine Akupunkturbehandlung wegen einer anderen Diagnose können nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden und müssen vom Patienten selbst übernommen werden.

Von den privaten Krankenkassen werden die Kosten für eine Akupunkturbehandlung in der Regel übernommen, unabhängig von der Diagnose.

Flyer Akupunktur

 

 

 

 

 

 

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