Kostenübernahme
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung sind über die gesetzliche Krankenkasse nicht abrechenbar und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten jedoch, nach Vorlage einer Privatrechnung, einen Teil der Kosten. Voraussetzung ist hierbei in der Regel, dass der behandelnde Arzt/Ärztin eine langjährige Ausbildung mit Abschluss, an einem international anerkannten Institut, nachweisen kann.
Die Mehrzahl der privaten Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten. Manchmal ebenfalls unter oben genannten Voraussetzbungen.
Bitte erkundigen Sie sich bezüglich der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.