Kostenübernahme
Die Kosten für eine chirotherapeutische Behandlung werden sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Krankenkassen übernommen, sofern der behandelnde Arzt/Ärztin eine Zulassung hat. Diese wird nur nach einer mehrjährigen Ausbildung mit Abschlussprüfung erteilt.
Der Arzt/Ärztin erhält dann die „Zusatzbezeichnung“ Chirotherapie/Manuelle Medizin.